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Zusatzverdienst Rentner

Viele Rentner arbeiten nach dem Eintritt des Rentenalters weiter - sei es, weil die Rente nicht ausreicht und sie den Zuverdienst brauchen, weil ihnen ihr Beruf so viel Spaß macht und sie sich fit genug fühlen oder weil sie die Möglichkeit, Kollegen zu treffen und dem Alltag Struktur zu geben, nicht missen mögen.

Zusatzverdienst Rentner
Auswirkungen

Zusatzverdienst - Rentner nach der Regelaltersgrenze

Rentner, die erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze (je nach Geburtsjahr zwischen 65. bis 67. Lebensjahr) in Rente gehen, dürfen hinzuverdienen, so viel wie sie wollen, ohne dass das eine Auswirkung auf die Rentenhöhe hat. Jedoch kann sich der Hinzuverdienst auf die Steuer auswirken (Rentenbesteuerung bei Wikipedia). Ein Minijob (450-Euro-Job) wird nicht weiter versteuert, aber ansonsten wird der Hinzuverdienst zusammen mit der Rente als Einkommen versteuert. Dabei gibt es jedoch Freibeträge: Alleinstehende 1.500 Euro, Ehepaare 3.000 Euro brutto pro Monat.

Minijobs

Altersrentenbezieher sind zwar bei einem Minijob (geringfügiger Verdienst bis 450 Euro) nicht rentenversicherungspflichtig, der Pauschalbetrag für die Rentenversicherung wird aber auch bei Rentnern abgeführt - egal, ob sich das noch auf die Rente auswirken kann oder nicht.

Zusatzverdienst - Rentner vor der Regelaltersgrenze

Rentner, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente in Anspruch nehmen oder eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, müssen beim Zuverdienst sehr aufpassen. Allgemein gilt zwar, dass sie 400 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente gekürzt werden. Ansonsten gibt es für sie individuelle Zuverdienstgrenzen, je nach Verdienst vor der Rente, nach Gründen für die vorzeitige Rente und je nach Zeitpunkt, wann sie Rentner wurden. Statt der gesamten Rente erhalten sie je nach Zuverdienst möglicherweise nur zwei oder sogar nur ein Drittel ihrer Rente. Lassen Sie sich unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten, bevor Sie einen Nebenjob annehmen oder sich selbstständig machen!

Übrigens gibt es auch die Möglichkeit, die Rente nicht in Anspruch zu nehmen und statt dessen durch Beitragszahlungen zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben - Rente gibt es sowieso nicht automatisch, sondern erst wenn man den Rentenantrag stellt. Pro Monat, den man länger arbeitet, erhöht sich die Rente um 0,5 Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die Beiträge, wenn man rentenversicherungspflichtig arbeitet (weitere Informationen).

Beratung bietet die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Hotline 0800 1000 4800.
Weitere Informationen zur Rente auch bei www.deutsche-rentenversicherung.de

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Wichtiger Hinweis
Gesetze, Richtlinien u. ä. unterliegen ständig Änderungen. Ich versuche diese  Informationen aktuell zu halten, übernehme jedoch keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Diese  Informationen sind keine Rechtsberatung. Ich schließe jede Haftung aus. Hier finden Sie die Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz).

* Buchtipps bzw. die Abbildungen von Büchern sind - wenn nicht anders gekennzeichnet - mit einem Werbelink zu Amazon versehen. Dort erhalten Sie Informationen, Rezensionen und die Möglichkeit zum Kauf. Sie können die Bücher auch in Ihrer örtlichen Bücherei oder woanders bestellen und kaufen.


 © Eva Schumann
     Freising

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